Deutschland, eine demokratische Macht in Europa mit einer weltweiten Friedenspolitik, ist ein Hauptspenderstaat sowohl für die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) als auch für das Hilfswerk der Vereinten Nationen (UNRWA) für die palästinensischen Flüchtlinge von 1948 und ihre Nachkommen. Als solches trägt es die Verantwortung gegenüber seinen steuerpflichtigen Bürgern, um sicherzustellen, dass ihr Geld nicht in nicht friedliche Richtungen geleitet wird. Eine der besten und einfachsten Methoden, dies zu tun, besteht darin, die Haltung der von der PA herausgegebenen und in UNRWA-Schulen verwendeten Lehrbücher gegenüber dem israelisch/jüdischen “anderen” und der Frage des Friedens mit diesem “anderen” zu überprüfen. Dieses Thema wurde in letzter Zeit bereits intensiv recherchiert, und es erscheint ratsam, diese Informationen dem deutschen Leser in seiner eigenen Sprache zur Verfügung zu stellen.

Schulbücher sind die aufschlussreichste Informationsquelle über die Werte und Bestrebungen, die eine Gesellschaft in die Köpfe ihrer Jugendlichen einflöβt. In einem Konfliktzustand sind sie ein zuverlässiger Anzeiger für das Bestehen oder Nichtbestehen von Friedenserziehung. Mit dem Osloer Abkommen, das 1993 vom israelischen Staat und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) unterzeichnet wurde, wurde eine neue Phase des israelisch-palästinensischen Konflikts eingeläutet, in der die beiden Parteien auf eine friedliche Lösung dieses Konflikts hinarbeiten sollten. 1994 hat sich die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) in Gebieten der Westbank und des Gazastreifens etabliert, die bis dahin vollständig von Israel besetzt waren. Die PA übernahm die meisten staatlichen Befugnisse in diesen Gebieten, einschließlich der Bildung. Im Jahr 2000 wurden in einem bis 2006 andauernden Prozess eigene Schulbücher herausgegeben. In den Jahren 2016-2018 wurde ein neuere Ausgabe von PA-Schulbüchern veröffentlicht.

Das Hilfswerk der Vereinten Nationen (UNRWA) für die 1948 im Westjordanland und im Gazastreifen (sowie in Jordanien, Syrien und im Libanon) palästinensischen Flüchtlinge und ihre Nachkommen verwendet die PABücher in seinen Schulen. Die UNRWA ist als UN-Organisation an das UN-Prinzip der friedlichen Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts sowie an die UNESCO-Prinzipien der Friedenserziehung gebunden (siehe Anhang unten).

Als UN-Agentur sollte sie auch alle Mitgliedstaaten einschließlich des Staates Israel gleich behandeln.

Meines Erachtens wäre es für den deutschen Steuerzahler interessant zu sehen, ob die in den UNRWA-Schulen (wie auch in allen anderen Schulen im Westjordanland und im Gazastreifen) verwendeten PA-Lehrbücher eine friedliche Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts befürworten oder ob sie zum bewaffneten Kampf aufrufen, die Existenz Israels als souveränen Staat in der Region anerkennen und die Anwesenheit seiner sechs Millionen jüdischen Bürger im Land sowie ihrer heiligen Stätten, jüdische/israelische Individuen wie gewöhnliche Menschen behandeln, auf terroristische Aktivitäten gegen Zivilisten verzichten, diesbezüglich Selbstkritik betreiben,
usw.
All dies sind heikle Themen nicht nur im Kontext der israelischpalästinensischen Beziehungen, sondern auch vor dem Hintergrund der deutsch-jüdischen Beziehungen der Vergangenheit. Sie schreiben meiner Meinung nach vor, dass Deutschland mehr als jedes andere Land besonders vorsichtig sein sollte, wenn es um Fragen geht, die eng mit der Sicherheit und dem Wohlergehen der Bürger des jüdischen Staates zusammenhängen.

*Dr. Arnon Groiss Experte in Nahost Studien, mit einem Ph.D. Abschluss der Princeton Universityin diesem Fach. Er ist auch ein pensionierter Journalist des israelischen arabischen Radiosenders, wo er 42 Jahre lang tätig war. Seit 2000 erforscht er die Einstellung zum “Anderen” und zum Frieden in verschiedenen Lehrplänen des Nahen Ostens, nachdem er über tausend Schulbücher in Ägypten, Syrien, Saudi-Arabien, Iran, Tunesien und der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) untersucht hatte. Er hat kürzlich eine vierjährige Forschung zu diesem Thema durchgeführt, nachdem er 364 PA-Lehrbücher verschiedener Schulfächer in allen Klassenstufen studiert hatte.

 Fördert der Lehrplan Toleranz, Verständnis und Respekt vor dem “Anderen”, seiner Kultur, seiner Erfolge, seiner Werte und seiner Lebensweise?1
 Entwickelt der Lehrplan Fähigkeiten zur gewaltfreien Konfliktlösung?2
 Fördert der Lehrplan den Frieden?3
 Fördert der Lehrplan die internationale Verständigung und Zusammenarbeit?

Motiviert es den Schüler/die Schülerin, das zu verstehen und verantwortlich zu sein den Frieden zu halten?4  Ist der Lehrplan frei von Formulierungen, Bildern und Ideologien, die wahrscheinlich Vorurteile, Missverständnisse, Stereotypen, Missverständnisse, Misstrauen, Rassen Hass, religiöse Bigotterie und Engstirnigkeit und nationalen Hass sowie jede andere Form von Hass oder Verachtung für andere Gruppen oder Völker schafft?5  Ist das gesamte Lehrmaterial (Lehrbücher, Arbeitsbücher, Lehrerhandbücher, Karten, Abbildungen, Anleitungshilfen) aktuell, genau, ausgewogen und unvoreingenommen? Verwendet es gleiche Standards, um gegenseitiges Wissen und Verständnis zwischen verschiedenen Völkern zu fördern?6

 Enthält der Lehrplan objektive, vollständige und aktuelle Daten, und auch kritische Analysen der historischen und zeitgenössischen Faktoren an der Wurzel der Unterschiede, Konflikte und Spannungen zwischen Staaten und Gruppen sowie Wege diese Unterschiede zu überwinden?7

1 Basierend auf die am 16. November 1995 von den Mitgliedsstaaten der UNESCO
proklamierte und unterzeichnete “Grundsatzerklärung zur Toleranz”, Artikel 1, 4.2.
2 Basierend auf dem “Integrierten Rahmen für die Aktion zur Bildung für Frieden,
Menschenrechte und Demokratie“, genehmigt von der Generalkonferenz der UNESCO auf
seiner achtundzwanzig Sitzung, Paris, November 1995, Artikel 9 und auf der zuvor erwähnten
“Grundsatzerklärung zur Toleranz “, Artikel 5.
3 Ibid., Artikel 6.
4 Basierend auf den “UNESCO-Empfehlungen zu Bildung für internationales Verständnis,
Zusammenarbeit und Frieden und Bildung in Bezug auf Menschenrechte und
Grundfreiheiten”, die von der Generalkonferenz auf ihrer achtzehnten Tagung am 19.
November 1974 in Paris, Artikel III 6 und IV 7 angenommen wurden.
5 Ibid., Artikel III 6, IV 7, VII 39, und auf dem oben erwähnten “Integrierten Rahmen”, Artikel 18.
6 Ibid., Artikel VI 39, X 45 und der “Grundsatzerklärung zur Toleranz”, Artikel V 14.
7 Basierend auf den “UNESCO-Empfehlungen”, Artikel V 14